Nutzungsbedingungen& Statut

Die Nutzung dieser Seite setzt voraus, dass das folgende Statut der AG Versorgungsforschung der DGINA Landesgruppe Hessen akzeptiert wird.

Statut

Ziele

  • Entwicklung und Betrieb einer gemeinschaftlich nutzbaren Plattform zur medizinischen Versorgungsforschung für Fachkreise anhand von IVENA-Zuweisungsdaten.
  • Fokussierter Zugriff auf die Zuweisungsdaten der eigenen Notaufnahme.
  • Benchmarking gegenüber anonymisierten Clustern von Notaufnahmen.
  • Nutzung zur Qualitätssicherung in der eigenen Klinik.
  • Bearbeitung übergreifender wissenschaftlicher Fragestellungen im Sinne der medizinischen Versorgungsforschung.

Umsetzung

  • Basis für die Plattform sind die von den teilnehmenden Kliniken aus IVENA exportierten Zuweisungsdaten.
  • Diese Zuweisungsdaten werden von Teilnehmern in die zentrale Datenbank der Plattform importiert und damit zur Nutzung über die Plattform freigegeben. Auf die Daten kann nur über eine Webanwendung zugegriffen werden.
  • Aus dieser Datenbank werden Analysen entsprechend der o.g. Ziele erstellt.

Teilnahme

1) Als Klinik

  • Teilnehmen können alle an der Notfallversorgung beteiligten Kliniken, die IVENA für die Patientenzuweisung nutzen.
  • Die Teilnahme erfolgt über personalisierte Benutzerkonten mit einem Hauptverantwortlichen pro Klinik.
  • Der Einstieg in das Projekt setzt voraus, dass die teilnehmende Klinik die Daten mindestens der letzten 3 Kalenderjahre vor Start der Teilnahme importiert.
  • Die Teilnahme berechtigt nicht zum direkten Zugriff auf die Rohdaten in der Datenbank, möglich ist ein Export von gefilterten Datensätzen der eigenen Klinik.
  • Die Durchführung von Analysen zum kompetitiven Vergleich zwischen einzelnen Kliniken oder Wettbewerbern auf Basis dieser Plattform ist grundsätzlich nicht zulässig. Das Ziel von Analysen muss auf die Beantwortung von konkreten Fragen der Qualitätssicherung oder der notfallmedizinischen Versorgungsforschung ausgerichtet sein.
  • Im Rahmen des Benchmarkings ist ein Vergleich gegenüber anonymen Clustern von Kliniken zulässig, sofern eine ausreichende Anzahl (mindestens 3) vorhanden ist.

2) Zur Versorgungsforschung

  • Auf Anfragen von Forschungseinrichtungen z.B. Universitäten, Behörden oder einzelnen in der Versorgungsforschung oder zuständigen Behörden tätigen Personen hin kann für gezielte Fragestellungen der notfallmedizinischen Versorgungsforschung ein Auszug aus den Daten zur Verfügung gestellt werden.
  • Hierzu muss ein spezifischer Antrag an das Board erfolgen. Die Einzelheiten der Antragstellung sind an gesonderter Stelle geregelt.

Verwaltung

  • Verwaltet wird diese Plattform durch das Board der “AG Versorgungsforschung der DGINA Landesgruppe Hessen”, welches aus den Initiatoren dieses Projektes besteht.
  • Wesentliche Entscheidungen werden durch einfachen Mehrheitsbeschluss getroffen.
  • Sollte ein Mitglied aus dem Board ausscheiden, benennt die DGINA-Hessen eine nachfolgende Person per Mehrheitsbeschluss.
  • Die Mitglieder des Boards sind:
    • Rudolf Alexander Alexi
    • Andreas Jerrentrup
    • Daniel Kersten
    • Patrick Müller-Nolte
    • Peter Sahmer
    • Jens Christoph Steltner
    • Klaus Weber

Über uns

Aktualisiert von: j.steltner.
Aktualisiert am: 28.06.2022 01:19.